Im Dezember 2005 hat die Hamburger Bürgerschaft die neu verfasste Bauordnung beschlossen, die ab 01.04.2006 in Kraft tritt und wichtige Neuerungen zum Thema Brandschutz beinhaltet. Im 7. Abschnitt, §45, Absatz 6 findet sich folgender Text:

„In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.“

In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte hängen lebensrettende Rauchmelder. Schützen Sie sich rechtzeitig!

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